Einschränkungen Zustellung

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der LVZ Post,

erneut muss sich das Land Sachsen einem dramatischen Infektionsgeschehen stellen. Die LVZ Post GmbH sieht sich daher wiederum in der Pflicht, zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und aller am Postverkehr Beteiligten, persönliche Kontakte bei der Zustellung ab sofort auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und insbesondere wechselseitige Unterschriftsleistungen zu untersagen.

Es ist insbesondere bei Einschreiben-Übergabe (auch eigenhändige) damit zu rechnen, dass die Zustellquittung ausschließlich vom Zusteller abgezeichnet wird. Von Einschränkungen nicht betroffen sind Einschreiben-Einwurf und förmliche Zustellungen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn gewohnte Brieflaufzeiten evtl. nicht eingehalten werden können, sowie auf die Solidarität bei der Bekämpfung der Pandemie.

Für Rückfragen stehen Ihre Kundenberater und die Qualitätssicherung gern zur Verfügung.

 

Ihr Team der LVZ Post

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